Wir bieten ein umfassendes Spektrum an Untersuchungen und Diagnostiken für alle Alterstufen an.
- Säuglings-Hüft-Sonographie, Sonographie Abdomen, Nieren und ableitende Harnwege, Schilddrüse, Schädel
- Allergologische Abklärung mit Pricktest und Lungenfunktion
- EKG
- Sehprüfungen incl. Sehscreening (Amblyopiescreening)
- Hörtestungen (Sprach- u. Tonaudiometrie) incl. Tympanogramm
- Sprachentwicklungsdiagnostik
- Entwicklungsneurologische Untersuchungen (Vojta, München Funktionelle Entwicklungsdiagnostik, Motoriktests)
- Laboruntersuchungen im eigenen Labor:
Streptokokken-Schnelltest, Urindiagnostik mittels Urin-Stäbchentest und Mikroskopie, Blutzucker-Test, mikroskopische Abklärung Oxyuren ("Tesa-Test" auf Wurmeier), Lauseier,
im Notfall: direkte Blutuntersuchung mit kapillären Blutbild und CRP (quantitativ),
Schnelltest Corona, RSV, Influenza (keine Kassenleistung)
Im externen Laboren: alle gängigen Laborbestimmungen inkl. Mikrobiologie und Allergologie.
Bei Blutentnahmen bitte beachten:
- Blutentnahmen sollten möglichst morgens erfolgen - können bei bestimmten Fragestellungen jedoch während der gesamten Sprechzeit veranlasst werden.
- Für eine Blutuntersuchung muss Ihr Kind nicht zwingend nüchtern sein. Lediglich bei der Bestimmung der Blutfette (Cholesterin, Triglyceride), Blutzucker oder weniger spezieller Laborparameter ist dies erforderlich.
- Die Bestimmung von Medikamentenspiegel muss in der Regel morgens vor der Einnahme erfolgen.
- Bei sehr ängstlichen Kindern können wir durch Anwendung schmerzlindernder Pflaster die Blutentnahme für Ihr Kind etwas angenehmer gestalten. Da diese Pflaster mindestens eine Stunde einwirken müssen, sprechen Sie uns bitte vorher darauf an.
- Bei entsprechender Indikation können nahezu alle wichtigen Untersuchungen mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Es gibt jedoch immer mehr Einschränkungen, die wir dann im Einzelfall mit Ihnen besprechen.
- Auch Untersuchungen, die alleine auf Ihren Wunsch - ohne nachvollziehbare medizinische Indikation - erfolgen, dürfen wir nicht zu Lasten Ihrer Krankenkasse veranlassen. Wenn Sie es wünschen, können wir solche Untersuchungen nach einem ausführlichen Gespräch als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchführen. Sie müssen dann von Ihnen privat bezahlt werden.
